Hausordnung des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums

Neustadt, Juni 2009

 

Vorbemerkung

In der Hausordnung sind Regeln zusammengefasst, die im Schulalltag einen geordneten Unterrichtsablauf gewährleisten und dazu beitragen, Unfälle und Schäden zu vermeiden.

Darüber hinausgehende Regelungen zum Zusammenleben an unserer Schule sind in weiteren schulinternen Konzepten enthalten.

Zusammenleben in der Schule

Das Zusammenleben in unserer Schule zeichnet sich aus durch

- Wertschätzung und Respekt

- gegenseitige Hilfsbereitschaft

- Verantwortung für Personen und Sachen

- konstruktive und offene Zusammenarbeit

Es ist höflich

- sich zu grüßen

- sich zu entschuldigen, wenn etwas vorgefallen ist

- zuvorkommend zu sein

- pünktlich und zuverlässig zu sein

Verhaltensregeln

- Alle Schülerinnen und Schüler sind für die Sauberkeit ihres Platzes verantwortlich. In allen Klassen gibt es einen Ordnungsdienst, der für die Sauberkeit der Klassenzimmer verantwortlich ist, am Ende jeder Unterrichtsstunde die Tafel reinigt und für Schwamm und Kreide sorgt.

- Alle Klassen können ihren Saal in Absprache mit dem Klassenleiter durch Bilder, Plakate, Pflanzen u. ä. nach eigenen Wünschen gestalten. Darüber hinaus gehende Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.

- Sachschäden sind umgehend einer Lehrkraft oder dem Hausmeister zu melden. Bei Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit trägt der Verursacher die Kosten.

- Für Fachräume und Bibliothek gelten besondere Verhaltensregeln.

- Genuss, Besitz, Weitergabe und Handel mit alkoholischen Getränken und anderen Suchtmitteln sind nicht erlaubt.

- Die Benutzung von Mobiltelefonen, elektronischen Musik- oder Filmwiedergabegeräten, Gameboys etc. ist während der gesamten Unterrichtszeit untersagt.

- Alle Personen unserer Schule gehen sorgfältig mit Umweltressourcen um, sie achten u. a. darauf Energie und Wasser zu sparen. Wertstoffe werden sortiert und der weiteren Verwertung zugeführt.

- Die Bürgersteige entlang der Schule und auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind aus Sicherheitsgründen nicht als Aufenthaltsort vor und nach Unterrichtsstunden sowie in Pausen und Freistunden zu nutzen. Das Rauchen ist allen am Schulleben Beteiligten dort und auf dem gesamten Schulgelände und in Sichtweite der Schule untersagt.

- Um eine Gefährdung zu vermeiden, ist Schneeballwerfen auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Betreten und Verlassen der Schule

- Vor 7.45 Uhr dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausenhof sowie im Erdgeschoss des Altbaus aufhalten.

- Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr. Ab dem ersten Klingeln um 7.45 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler zu ihren Klassenzimmern. Die Türen bleiben geöffnet. Fachräume dürfen grundsätzlich nur bei Anwesenheit des Fachlehrers bzw. der Fachlehrerin betreten werden.

- Fahrräder werden grundsätzlich in den dafür bestimmten Ständern im Schulhof abgestellt, motorisierte Zweiräder in der Nische auf dem Bürgersteig vor dem Neubau.

- Innerhalb des Schulgeländes müssen Fahrräder und motorisierte Zweiräder geschoben werden; die Benutzung von Inline - Skatern und Rollern ist nicht erlaubt.

- Die Lehrerparkplätze dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit befahren und nur von berechtigten Personen benutzt werden. Schülerinnen und Schülern ist das Parken nachmittags auf dem oberen Parkplatz (am Burgweg) gestattet, ansonsten verboten.

- Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe und Sekundarstufe I dürfen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht verlassen.


Verhalten im Unterricht

- Das Klassenbuch ist täglich vor Unterrichtsbeginn aus dem Schrank vor dem Lehrerzimmer abzuholen und nach Unterrichtsende dort wieder einzustecken.

- Fehlt zu Beginn einer Unterrichtsstunde eine Lehrkraft, so erkundigt sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher spätestens 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn im Sekretariat nach deren Verbleib; dies gilt auch für Lerngruppen der MSS – auch im Bereich der Westschule.

- Bänke und Stühle bleiben grundsätzlich in den dafür vorgesehenen Sälen.

- Die in den Raumplänen ausgewiesene Saalverteilung ist einzuhalten, notwendige Raumänderungen sind im Raumänderungsheft im Sekretariat zu dokumentieren.

Verhalten in Pausen

- Alle Schülerinnen und Schüler gehen in den beiden großen Pausen 9.30 Uhr und 11.15 Uhr auf direktem Weg in den Schulhof. Schülerinnen und Schülern der MSS steht auch die dafür vorgesehene Freifläche vor dem Haupteingang zur Verfügung sowie die MSS - Räume und die Bibliothek.

- Auf dem oberen Pausenhof - und nur dort - ist rücksichtsvolles Ballspielen erlaubt.

- Die Schülerinnen und Schüler verlassen beim ersten Klingeln am Ende der Pause zügig den Pausenhof. Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingeln.

- Die Unterrichtsräume werden zu den Pausen (außer Regenpause), nach Unterrichtsschluss und bei Saalwechsel abgeschlossen, das Licht wird ausgeschaltet und die Fenster werden geschlossen. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden zusätzlich alle Stühle auf die Tische gestellt. Am Ende der Pausen schließen die Pausenaufsichten die Klassensäle der 5. Jahrgangsstufe auf.

- In der Regenpause halten sich alle Schülerinnen und Schüler in Klassensälen oder Aufenthaltsräumen auf, die Saaltüren bleiben dabei offen.

- Für den Sportunterricht ziehen sich Schülerinnen und Schüler erst nach der Pause um.

- Die Schülerinnen und Schüler bleiben in den Zwischenpausen im Klassensaal. Der Saal wird gelüftet, Toiletten dürfen aufgesucht werden.

- Schülerinnen und Schüler dürfen sich zur Stillarbeit in Freistunden - Oberstufenschülerinnen und –schüler auch in der Mittagspause - in der Bibliothek sowie in Raum 101 bzw. in den MSS - Räumen aufhalten. Flure und Treppen sind freizuhalten.

Versäumnisse

- Kann eine Schülerin bzw. ein Schüler auf Grund von akuter Krankheit oder anderen wichtigen, unvorhersehbaren Gründen nicht den Unterricht besuchen, so teilen die Erziehungsberechtigten, bzw. volljährige Schüler auch selbst, dies vor Unterrichtsbeginn der Schule telefonisch mit. Spätestens am dritten Tag des Unterrichtsversäumnisses ist die Schule schriftlich über die Gründe zu informieren. Bei Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Für die MSS gelten weitere Regelungen.

- Bei allen Beurlaubungen während der Unterrichtszeit melden sich die Schülerinnen bzw. Schüler bei der betreffenden Lehrkraft ab. Ausnahmsweise ist auch eine Abmeldung im Sekretariat möglich. Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe und Sekundarstufe I müssen zusätzlich ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vor dem Verlassen der Schule vom Sekretariat aus telefonisch verständigen.

- Geplante Arztbesuche u. ä. sollen in der Regel außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen. Ansonsten muss möglichst frühzeitig vorher bei den betroffenen Fachlehrkräften Beurlaubung beantragt werden.

Weitere Regelungen

- Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben und können dort abgeholt werden.

- Für mitgebrachte Wertsachen (Schmuck, Geld, Fahrkarten, elektronische Geräte usw.) ist die Schülerin bzw. der Schüler selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung. Für im Schulhof ordnungsgemäß abgestellte Fahrräder gelten gesonderte Regelungen.

- Für die Erledigung von Hausaufgaben und sonstigen Arbeitsaufträgen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch benutzen die Schülerinnen und Schüler in zunehmendem Maße private Computer. Die Schule haftet nicht für Schäden jedweder Art.

- Schülerinnen und Schüler informieren sich eigenverantwortlich über Vertretungsstunden, Kursarbeitstermine usw.

- Außerschulische Bekanntmachungen bedürfen der Zustimmung der Schulleitung.